Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 kommen zwei wesentliche Änderungen. Wer bereits eine übliche Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude besitzt und auch für diejenigen die Ihre Anlage im Jahr 2023 erhalten.

Die Ertragssteuer entfällt rückwirkend für alle ab 1.1.2022. 

In Artikel 1 des JStG 2022 ist eine Änderung in §3 EStG "Steuerfreie Einnahmen". Es kommt also für kleine Photovoltaikanlagen zu Steuerfreiheit. Dies gilt für Anlagen bis zu einer Bruttoleistung von 30kWP. Bei größeren Gebäuden mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten liegt die Grenze bei 15kWP pro Einheit. Betreibt man mehrere Anlagen gilt diese Steuerbefreiung bis zu einer Leistung von 100kWP.

Die Sensation: Der Null-Steuersatz

mehr dazu auch im neuen SHK-Info Video:


Diese echte steuerliche Vereinfachung und Entlastung ist schon eine kleine Sensation. Mir würde jetzt spontan kein Wirtschaftsgut in den Sinn kommen, bei dem die Umsatzsteuer bei 0% liegt. Ich bin gespannt ob hiermit der Ausbau der erneuerbaren Energien wie gewünscht beschleunigt wird.  

Ab dem 1.1.2023 werden alle Photovoltaikanlagen inkl. der Montage mit einem neuen Steuersatz von 0% belegt. Dies zählt für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und auch Batteriespeicher. Ebenso werden die Erweiterungen von PV Anlagen mit dem neuen Nullsteuersatz zukünftig abgerechnet. Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen Sie diese auch nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet.

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