Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun? Nichts leichter als das!
Das Jahr 2020 bringt wichtige Änderungen zu den Fördermöglichkeiten bei einer neuen Heizung.
Wir beantworten in unserer Fördermittelberatung die wichtigsten Fragen für Sie.
Die größte Änderung vorweg:
Eine staatliche Förderung allein für die Anschaffung einer neuen Ölbrennwertheizungen oder Gasbrennwertheizungen ist nicht mehr möglich. (Vormals Förderprogramm KfW 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau). Lediglich Gasbrennwertheizungen können nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien gefördert werden.
Zu beachten ist, dass eine Heizung, die älter als 30 Jahre ist oder das 30. Jahr erreicht hat, nicht mehr unter den Katalog der Förderung fällt. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Haus vor dem Jahr 2002 erworben haben und selbst bewohnen. Wir beraten Sie gerne zu den Ausnahmeregelungen.
Im Gegenzug hat sich der Austausch und die Umrüstung nie mehr gelohnt. Denn durch das Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Zuschüsse zwischen 20 Prozent bis 45 Prozent gefördert. So können Sie zahlreiche Leistungen in Anspruch nehmen und clever sparen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein Merkblatt für „Förderfähige Kosten“ herausgegeben und zusätzlich die „Nicht förderfähigen Kosten“ aufgelistet.
Sprechen Sie uns gerne an. Zusammen überprüfen wir, ob Ihr an Anliegen gefördert werden kann.
HIER MEIN VIDEO ZUM THEMA FÖRDERLEISTUNGEN ANSEHEN!
In Ihrem neuen Heizsystem muss ein regenerativer Anteil enthalten sein. Die Rede ist hier von einer Hybrid-Heizung. Eine Hybrid-Heizung ist ein Gas-Brennwertgerät in Verbindung mit einer heizungsunterstützenden Solaranlage. Dieses System wird in diesem Jahr mit 30 Prozent gefördert.
Sie können die Gasheizung auch mit einem anderen Gerät kombinieren, wie eine
Gasheizung PLUS Wärmepumpe oder Gasheizung PLUS Pellettkessel.
Für diese Varianten erhalten Sie eine Fördermöglichkeit von 30 Prozent.
Wenn Sie eine Heizanlage wünschen, die nur mit regenerativer Energie heizt, sind sogar 35 Prozent Förderung möglich. Darunter fallen sogenannte Wärmepumpen, sprich Biomasseanlagen, die mit Holzpellets oder einem Scheitholzkessel betrieben werden.
Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich bei Bestandsbau und Neubau.
Im Bestandsbau gibt es Förderung von bis zu 45 Prozent, bei Neubau bis zu 35 Prozent.
Als Bestandsbau sieht die BAFA all jene Gebäude an, bei denen die Heizanlage zum Zeitpunkt der Antragsstellung vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde.
Wie erwähnt, ist die Förderung der Ölbrennwertheizung nicht mehr möglich. Wechseln Sie von Öl auf eine Hybridheizung oder Gashybrid, die aus komplett erneuerbaren Energien bestehen, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent.
30 Prozent Förderung erhalten Sie, wenn die Gas-Hybridheizung mit einer Biomasseanlage, Solarthermieanlage oder Wasserpumpenanlage kombiniert wird.
35 Prozent werden gefördert, sofern die neue Heizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien wie „EE-Hybrid“, eine Kombination von Wärmepumpenanlage oder Biomasseanlage mit Solarthermie, betrieben wird.
Bei Neubauten können bis zu 35 Prozent gefördert werden.
30 Prozent für Solarthermie, 35 Prozent für Wärmepumpeanlagen und Biomasseanlagen.
Somit werden nur Erneuerbare-Energien-Heizsysteme gefördert.
“Renewable Ready”
Wenn Sie Ihre bestehende Gasbrennwertheizung vorbereiten, sodass innerhalb von zwei Jahren zum erneuerbaren Energieträger (wie Solarthermie) aufgerüstet werden kann, spricht man von „renewable ready“. Hierfür sind 20 Prozent Förderung möglich.
Um Ihre Gasheizung fördern zu lassen, wird vorbereitend ein Speicher für Wärme aus erneuerbaren Energien sowie die Steuerungs- und Regelungstechnik des später erneuerbaren Teiles von Ihrem Heizungssystem installiert. Sie müssen dann innerhalb von zwei Jahren diese erneuerbare Kompetente Ihres Heizsystems veranlassen. Geschieht dies nicht, ist die Förderung zurückzuzahlen.
Hier liegt bereits ein Nachteil von „renewable ready“ auf der Hand. Es besteht ein gewisser „Zugzwang“. Darüber hinaus ist „renewable ready“ die teuerste Variante, da Sie eine geringere Förderung erhalten (etwa 10 bis 20 Prozent weniger). Dazu kommt, dass innerhalb dieser zwei Jahre wieder die Handwerker im Haus sind.
Maximale Förderung:
Wenn Sie einen alten Ölkessel ersetzen (der nicht unter die Austauschpflicht fällt und somit jünger als 30 Jahre ist /Link zu Passage) und einen regenerativen Energieträger wie einen Pelletkessel installieren, erhalten Sie zusätzlich 10 Prozent Förderung. In dem Fall also 45 Prozent.
Als Faustregel kann man sich merken, dass der Austausch einer Ölheizung immer 10 Prozent höher liegt.
Was fällt unter die Förderleistungen:
i. H. v. 20 Prozent greift. Wenn Sie Handwerkleistungen in Ihren Steuern absetzen möchten, können Sie diesen Punkt nicht von der BAFA fördern lassen.
Es ist möglich, mit anderen Fördermitteln zu kumulieren, wenn die Fördersumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die Kumulierung im Zusammenhang mit Ihrer Einkommenssteuer ist allerdings nicht zulässig.
Auch hier beraten wir Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Ausnahmen es gibt.
Der Antrag muss immer VOR der Maßnahme gestellt werden. Das heißt, bevor die Arbeiten bei Ihnen beginnen.
Wenn Sie den Austausch oder die Umrüstung der Heizung in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie vorab einer unserer qualifizierten und geschulten Techniker zu Hause aufsucht und die technischen Gegebenheiten überprüft. Es bringt nichts, wenn Sie einen Förderantrag mit Maßnahmen beantragen, die im Nachhinein nicht umgesetzt werden können. So ist zum Beispiel nicht jedes Haus für eine Solaranlage geeignet.
Unser Techniker nimmt alle Daten auf und beantwortet erste Fragen. In einem ausführlichen Gespräch bei uns beraten wir Sie zu all Ihren Fördermöglichkeiten. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch beim Stellen des Förderantrages behilflich. Mit einer einfachen Vollmacht können Sie uns bequem den „Papierkram“ überlassen.
Natürlich sind diese Termine und Beratungsleistungen für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Nachfolgend möchten wir Ihnen zwei Rechenbeispiele geben:
Die Tabelle zeigt die gängigen Fördermöglichkeiten im Überblick
Die Tabelle zeigen die gängigen Fördermöglichkeiten im Überblick
Ja, die gibt es. Ein kleiner Überblick:
Regionale Förderung
Länder und Kommunen belohnen die Umrüstung auf moderne Heizsysteme. Vorrangig sollen alte Gas- und Ölheizungen ausgetauscht und durch neue Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder Gasheizungen mit Brennwerttechnik ersetzt werden. So sind Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro möglich. Wenn Sie sich zusätzlich noch für eine Solarthermieanlage entscheiden, sind bis zu weiteren 1.000 Euro Förderung realistisch. Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal 20 Wohneinheiten können eine Förderung beantragen.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. So können Sie Kosten für Baubegleitung, Fachplanung und Energieberatung mit bis zu 50 Prozent von der Steuer absetzen.
Wenn Sie den Wohnraum selbst nutzen, können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 20 Prozent (jedoch maximal 40.000 Euro) für die energetische Modernisierung steuerlich absetzen.
Es hat sich selten so gelohnt, die alte Heizung auszutauschen.
Zum einen wegen der attraktiven Förderungsmöglichkeit, zum anderen wird Ihr Geldbeutel durch niedrige Heizkosten geschont. Und letzten Endes leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, da die Emissionen erheblich gesenkt werden.
Uns ist es wichtig, dass Sie als Kunde die bestmögliche Förderung erhalten und die passenden Fördervoraussetzungen vorliegen. Kontaktieren Sie uns und lassen sich unverbindlich beraten.