Barrierefreies Badezimmer? Jetzt den Zuschuss nutzen!

Barrierefreies Badezimmer? Jetzt den Zuschuss nutzen!

Unser Bad ist die alltäglich Hygienezone, aber auch Ort für Ruhe, Entspannung und Komfort. Im Laufe der Zeit kommt häufig der Wunsch auf, dem Bad einen neuen Schliff zu verpassen und in Sicherheit, Komfort zu investieren, damit es für zukünftige Anforderungen vorzubereitet ist. Meist steht der Badsanierung die Kostenfrage gegenüber, denn so ein Umbau ist nicht billig. Die Gute Nachricht: es gibt Möglichkeiten, sich die Badsanierung bezuschussen zu lassen - diese Fördermittel kann jede*r beantragen. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor Sie mit der Sanierung beginnen – wir zeigen Ihnen hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Der pauschale Fördersatz der Krankenkassen

Ist bei einer Person eine Pflegestufe vorhanden, bezuschussen die Krankenkassen die Badsanierung mit bis zu 4.000 Euro. Diese Summe ist unabhängig vom Gesamtpreis des Umbaus.

Fördergelder der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)

Für Alle, bei denen die Pflegestufe nicht greift, die aber generell Barrieren in ihrem Badezimmer reduzieren wollen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) einen Zuschuss von maximal 5.000 Euro an.

Je nachdem, wie hoch die Gesamtkosten sind, können 10% der förderfähigen Kosten als Förderung ausgezahlt werden.

Welche Kriterien Sie als Antragssteller*in dazu erfüllen müssen und welche Kosten aus der Badsanierung als förderfähig gelten – das erklären wir Ihnen im Folgenden.

Vorab-Check der KFW

Die KFW stellt auf Ihrer Website einen „Vorab-Check“ zur Verfügung, mit dem Sie in einigen einfach Schritten direkt testen können, ob Ihr Projekt gefördert werden kann.

Technische Mindestanforderungen

  • Raumgröße: Wird die Größe des Badezimmers z.B. durch das Versetzen einer Wand verändert, können hier Anforderungen geltende gemacht werden. Das Badezimmer muss mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter groß sein. 
  • Bewegungsflächen: Um ausreichend Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, sollten die Flächen vor den Sanitärobjekten, wie zum Beispiel dem WC, Waschtisch und vor der Dusche, mindestens 1,20 Meter in der Tiefe und 0,90 Meter in der Breite betragen. Zusätzlich muss zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand ein Mindestabstand von 25 cm eingehalten werden.
  • Dusche und Badewanne: Die Dusche sollte für den barrierefreien Einstieg möglichst bodeneben sein, der Versatz zum Boden im Badezimmer darf aber maximal 20 Millimeter betragen. Die Einstiegshöhe der Badewanne sollte bei maximal 50 cm betragen.

Damit die Dusche oder der Badewanne auch während der Nutzung genügend Sicherheit garantiert, müssen diese mit rutschhemmenden Belägen ausgestattet sein. Fliesen werden dazu in unterschiedliche Rutschfestigkeitsklassen eingeteilt. Zum Beispiel würde eine Fliese der "Klasse R10" die Anforderungen erfüllen.

  • Waschtisch: Damit der Waschtisch barrierefrei ist – also beispielsweise auch im Sitzen genutzt werden kann - muss er eine Mindesttiefe von 0,48 Meter haben. Zusätzlich sollte auf Kniefreiheit geachtet werden, ein Unterschrank würde diese beispielsweise einschränken.

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WC: Bei der barrierefreien Toilette ist es besonders wichtig, dass diese mit individuell auf die nutzende Person eingestellt wird. Ein Beispiel ist die Höhe, auf der die Toilette angebracht wird. Förderfähig sind auch Dusch-WC’s oder zusätzliche Anbringungen zur Hilfeleistung - wie beispielsweise Griffleisten. 

Auch Nebenleistungen werden gefördert!

Trennwände, Türen, Estrich, Lüftungsanlagen, Beleuchtungskonzepte, aber auch Fliesen- Maler- und Elektroarbeiten – das alles fällt unter Nebenleistungen und ebenfalls kann für die Bezuschussung angeführt werden.

Förderleistungen beantragen: Vorgehensweise

Möchten Sie einen Förderantrag für Ihre Badsanierung einreichen, ist eine vom SHK-Fachbetrieb professionell ausgearbeitete Planung wichtig. Auf der Internetseite der KFW Bank finden Sie weitere Informationen zum Thema Förderung von barrierefreien Badezimmern. wird im Zuschussportal können Sie sich als Neukunde registrieren. Hier geben Sie relevante personenbezogenen Daten an und hinterlegen die für die Bezuschussung wichtigen Dokumente in digitaler Form. Wird Ihre Badsanierung gefördert, erhalten Sie eine Zusage und können die Sanierung beauftragen.

Ist das Bad fertig saniert, alle Baumaßnahmen abgeschlossen und die Rechnungen bezahlt, können diese im KFW Portal hochgeladen werden. Ist dieser Auszahlungsantrag gestellt, wird das Geld in der Regel innerhalb von 30 – 60 Tagen an Sie überwiesen.

Wünschen Sie weitere Informationen? Wir helfen gerne weiter.

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