Robert Habeck hat kurzfristig eine Neuausrichtung der BAFA-Heizungsförderung entschieden. Die Fördersätze fallen kurzfristig um 5 bis 10 %-Punkte.
"So bekommt der oder die Einzelne weniger Förderung, aber mehr Menschen profitieren." sagte Habeck
Die Förder-Kürzungen treten ab dem 28. Juli 2022 für Komplettsanierungen und ab dem 15. August 2022 für einzelne Sanierungsmaßnahmen in Kraft. Ab 15. August werden demnach auch keine Hybrid-Systeme, bestehend aus einer Gasheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe gefördert.
Gleichzeitig stockt die Regierung die finanziellen Mittel für Sanierungen aber auf. Ab diesem Jahr sollen bis zu 13 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: 2021 waren es acht Milliarden Euro.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kritisiert diese Nacht-und-Nebelaktion. Durch die aktuellen Lieferschwierigkeiten bei Wärmepumpen und zusätzliche Kürzung der Förderkonditionen, werden die Investitionen in Gashybridsysteme zurückstellt, die diesen Winter den Gasverbrauch jedoch reduziert hätten.
Neu ist auch ein Heizungs-Tausch-Bonus, um ihn zu erhalten gelten jedoch folgende Kriterien und Bedingungen:
● Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
● Für den Austausch von funktionstüchtigen Gas-Heizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
● Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
● Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.